Die Regelungen zum Dienstsport gelten für den Polizeivollzugsdienst. Grund hierfür
sind die besonderen Anforderungen und Belastungen des Polizeivollzugsdienstes.
Der GPS weist aber eine Schnittmenge zum Behördlichen Gesundheitsmanagement
(BGM) auf. Diese Behördenstrategie richtet sich an alle Bediensteten der Polizei und ist darauf ausgerichtet, gesundheitlichen Beeinträchtigungen am
Arbeitsplatz - einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsunfälle,
Berufskrankheiten und psychischer Belastungen - vorzubeugen,
Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu
verbessern. Ohne den übergeordneten Zweck des GPS aus dem Fokus zu verlieren,
nämlich die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zur lebenslangen Fitness
anzuhalten und dem besonderen Berufsbild und der Einsatzfähigkeit im
Polizeivollzugsdienst gerecht zu werden, können Synergien in diesem Segment auch
für das BGM und umgekehrt genutzt werden.
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