Hintergrund und Entstehungsgeschichte
der Grundpositionen
Das Deutsche Polizeisportkuratorium DPSK ist ein Gremium des Bundes und der Länder, das die gemeinsamen polizeisportlichen Interessen wahrnimmt. Die für die Polizei zuständigen Minister und Senatoren werden im Kuratorium durch Polizeisportbeauftragte vertreten.
Zweck des Gremiums ist die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die für den Polizeivollzugsdienst von großer Bedeutung ist. In unserem föderalen System kommt dem DPSK in erster Linie eine koordinierende, informierende, beratende, Impuls gebende Funktion zu.
Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung haben die Polizeisportbeauftragten Grundpositionen des DPSK zum Sport in der Polizei erarbeitet. AK II (Frühjahrstagung am 05./06. Mai 2011) und IMK (192. Tagung am 21./22. Juni 2011) haben die Grundpositionen mit Beschluss verabschiedet. Darüber hinaus wurden durch die IMK die wesentlichen Positionen des DPSK als „von erheblicher Bedeutung für die Polizeien der Länder und des Bundes“ hervorgehoben.
Zweck des Gremiums ist die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die für den Polizeivollzugsdienst von großer Bedeutung ist. In unserem föderalen System kommt dem DPSK in erster Linie eine koordinierende, informierende, beratende, Impuls gebende Funktion zu.
Vorsitzender DPSK 2011/2012
Auszug aus der 192. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 21./22.06.2011 in Frankfurt:
TOP 6: Grundpositionen des Deutschen Polizeisportkuratoriums (DPSK) zum Sport in der Polizei
Beschluss:
- Die IMK nimmt die „Grundpositionen des DPSK zum Sport in der Polizei“ (Stand: 07.03.11) sowie den Beschluss des AK II vom 05./06.05.11 zur Kenntnis.
- Sie ist weiterhin der Auffassung, dass vor allem die Positionierung zur
- körperlichen Leistungsfähigkeit als Schlüsselqualifikation des Polizeiberufs
- Eigenverantwortung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten für die körperliche Fitness
- Bedeutung des Gesundheits- und Präventionssports vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Personalkörper der Polizeien des Bundes und der Länder
- Verpflichtung des Dienstherren zur Förderung des Sports in der Polizei und der Verantwortung und Vorbildfunktion von Vorgesetzten und zur
- Bedeutung des Wettkampf- und Spitzensports
von erheblicher Bedeutung für die Polizeien der Länder und des Bundes sind.