Sport in der Polizei

Die körperliche Leistungsfähigkeit ist eine Schlüsselqualifikation für die Funktionsfähigkeit der Polizei und gehört zum Berufsbild. Sie ist eine Voraussetzung, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und sich selbst zu sichern. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine leistungsstarke Polizei. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten fördert das Sicherheitsgefühl und schafft Vertrauen.

Sport in der Polizei ist:

Rolle und Bedeutung des Sports

Der Polizeiberuf stellt hohe Anforderungen an die physische und psychische Belastbarkeit. Diese ergeben sich insbesondere durch dynamische Einsatzlagen, besondere Erschwernisse des Wechselschichtdienstes, bei Maßnahmen aus besonderen Anlässen, Gewalt gegen Polizeibeamte sowie die seelische Betroffenheit durch das Erlebte. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen die Polizeibeamten insbesondere eine alters-, geschlechts- und zielgruppenspezifische hohe körperliche Leistungsfähigkeit. Diese reduziert die Eigengefährdung, erhöht den Einsatzerfolg und kompensiert gesundheitsabträgliche Belastungen.

Voraussetzung für die körperliche Leistungsfähigkeit von Polizeibeamten ist die Befähigung, berufsorientierte motorische Anforderungen und Bewegungsabläufe zu erfüllen. Die körperliche Leistungsfähigkeit wird durch Training erlernt, erhalten, verbessert und resultiert aus Anpassungen des Organismus. Sie wird qualitativ von den motorischen Fähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination sowie quantitativ von den Belastungsnormativen Intensität, Dauer und Häufigkeit bestimmt. Regelmäßige sportliche Aktivitäten entfalten positive Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-, das Muskel-Skelett- und das Zentralnervensystem, den Stoffwechsel sowie auf das Immunsystem. Sie erhöhen die Regenerationsfähigkeit, die Reaktions- und Handlungsschnelligkeit sowie die psychische Belastbarkeit.

Sport in der Polizei dient insbesondere dem Erhalt und der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Diese ist eine Schlüsselqualifikation, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einsatzfähigkeit des Polizeibeamten und trägt zur Funktionsfähigkeit der Polizei bei. Vor diesem Hintergrund und der Notwendigkeit, dass Polizeibeamte sich ihre Polizeidienstfähigkeit (PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“, Nr. 3) bis zum Berufsende erhalten sollen, hat Sport eine besondere Bedeutung. (LF290)

Der Sport in der Polizei setzt sich aus dem Dienstsport inklusive Gesundheits- und Präventionssport, dem Wettkampfsport, dem Leistungssport sowie dem Spitzensport zusammen.

Rolle und Bedeutung des Sports

Der Polizeiberuf stellt hohe Anforderungen an die physische und psychische Belastbarkeit. Diese ergeben sich insbesondere durch dynamische Einsatzlagen, besondere Erschwernisse des Wechselschichtdienstes, bei Maßnahmen aus besonderen Anlässen, Gewalt gegen Polizeibeamte sowie die seelische Betroffenheit durch das Erlebte. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen die Polizeibeamten insbesondere eine alters-, geschlechts- und zielgruppenspezifische hohe körperliche Leistungsfähigkeit. Diese reduziert die Eigengefährdung, erhöht den Einsatzerfolg und kompensiert gesundheitsabträgliche Belastungen.

Voraussetzung für die körperliche Leistungsfähigkeit von Polizeibeamten ist die Befähigung, berufsorientierte motorische Anforderungen und Bewegungsabläufe zu erfüllen. Die körperliche Leistungsfähigkeit wird durch Training erlernt, erhalten, verbessert und resultiert aus Anpassungen des Organismus. Sie wird qualitativ von den motorischen Fähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination sowie quantitativ von den Belastungsnormativen Intensität, Dauer und Häufigkeit bestimmt. Regelmäßige sportliche Aktivitäten entfalten positive Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-, das Muskel-Skelett- und das Zentralnervensystem, den Stoffwechsel sowie auf das Immunsystem. Sie erhöhen die Regenerationsfähigkeit, die Reaktions- und Handlungsschnelligkeit sowie die psychische Belastbarkeit.

Sport in der Polizei dient insbesondere dem Erhalt und der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Diese ist eine Schlüsselqualifikation, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einsatzfähigkeit des Polizeibeamten und trägt zur Funktionsfähigkeit der Polizei bei. Vor diesem Hintergrund und der Notwendigkeit, dass Polizeibeamte sich ihre Polizeidienstfähigkeit (PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“, Nr. 3) bis zum Berufsende erhalten sollen, hat Sport eine besondere Bedeutung. (LF290)

Der Sport in der Polizei setzt sich aus dem Dienstsport inklusive Gesundheits- und Präventionssport, dem Wettkampfsport, dem Leistungssport sowie dem Spitzensport zusammen.

Dienstsport inklusive Gesundheits- und Präventionssport

Dienstsport ist die regelmäßige, systematische, altersgerechte, am Leistungsstand sowie an den körperlichen Anforderungen der Tätigkeitsbereiche orientierte sportliche Betätigung während des Dienstes. Er soll Übungen enthalten, welche die motorischen Fähigkeiten in gleichen Maßen berücksichtigen, und abwechslungsreich sowie aufgaben- und teilnehmerorientiert gestaltet sein. Weiter soll das notwendige Wissen vermittelt werden, um abwechslungsreich und kontrolliert Sport treiben zu können sowie Sportverletzungen zu vermeiden. Der Dienstsport soll darüber hinaus das Betriebsklima und Zusammengehörigkeitsgefühl fördern und das für den Einsatz notwendige Teamverhalten stärken.

Dienstsport beinhaltet auch den Gesundheits- und Präventionssport sowie den Sport in der Ausbildung. Der Gesundheits- und Präventionssport (GPS) kompensiert gesundheitsabträgliche berufsbedingte Belastungen. Darüber hinaus motiviert er die Beamten und Beamtinnen zu regelmäßigem Sport und regt zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung an. Er ist in besonderem Maße geeignet, die Einsatzfähigkeit im Polizeivollzugsdienst wiederzuerlangen, zu erhalten und zu steigern, weil er auf individuelle Voraussetzungen eingeht und auf Belastungsspitzen an der körperlichen Leistungsgrenze verzichtet. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sollen Einsichten in die Notwendigkeit regelmäßiger sportlicher Betätigung außerhalb und innerhalb des Dienstes sowie für eine gesunde Lebensführung vertiefen. Sie sollen gezieltes eigenverantwortliches Training zum Erhalt der körperlichen Fitness und der Gesundheit durchführen können. Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Aufklärung über gesundheitliche Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Stress, Rauchen und Fehlernährung und daraus resultierende Folgen des metabolischen Syndroms wie Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörung sowie Auswirkungen auf den Stütz- und Bewegungsapparat
  • Informationen über einen gesunden Lebensstil und gesunde Ernährung
  • Individuelles Training der motorischen Grundeigenschaften Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination wie Herz-Kreislauftraining, wie Nordic-Walking, Laufen, Fahrradfahren, Schwimmen, Aquafitness, Ergometertraining
  • gesundheitsorientiertes Krafttraining mit und ohne Gerät
  • Beweglichkeits- und Koordinationstraining wie funktionelle Gymnastik
  • Rückentraining
  • Stressbewältigungs- und Entspannungstraining

Vor dem Hintergrund des älter werdenden Personals gewinnt der GPS immer mehr an Bedeutung. Der Erfolg von Maßnahmen des GPS in der Polizei ist wissenschaftlich belegt, wenn dieser unter Anleitung und aktiver Betreuung durch speziell ausgebildete Sportübungsleiterinnen und -leiter durchgeführt wird. Eine Individualisierung des GPS oder ein Training ohne dieses Fachpersonal ist nicht zielführend. Die Ausgestaltung des Dienstsports obliegt dem Bund und den einzelnen Ländern.

Wettkampfsport

Deutsche Polizeimeister­schaften (DPM)

Zu den Aufgaben des DPSK gehört die Koordination und die Veranstaltung von Wettkämpfen der Polizeien von Bund und Länder. Als Dachorganisation des deutschen Polizeisports veranstaltet das DPSK „Deutsche Polizeimeisterschaften“ in ausgewählten Sportarten.

Die nachgenannten Sportarten sind im „Wettkampfkalender“ des DPSK eingetragen. In den Mannschaftssportarten finden Deutsche Polizeimeisterschaften sowohl für Männer, als auch für Frauen statt.

  • Crosslauf
  • Fußball
  • Handball
  • Leichtathletik
  • Marathon
  • Schießen
  • Schwimmen und Retten
  • Judo
  • Ju Jutsu
  • Triathlon
  • Volleyball

Leistungssport

Leistungssport ist das intensive Ausüben einer Sportart mit dem Ziel, im nationalen oder internationalen Wettkampf eine hohe Leistung zu erzielen. Diesen üben insbesondere Polizeibeamte aus, die eine Sportart anhand eines langfristig angelegten Trainingsplans mit mehreren Übungseinheiten pro Woche und regelmäßigen Leistungskontrollen betreiben.

Europäische Polizeimeister­schaften (EPM)

Auf der Ebene des Europäischen Polizeisportverbandes (USPE) werden „Europäische Polizeimeisterschaften“ durchgeführt. Das DPSK nimmt in den Sportarten, welche im „Wettkampfkalender“ des DPSK eingetragen sind, an den „Europäischen Polizeimeisterschaften“ teil.

Die USPE führt in weiteren Sportarten (Basketball, Radfahren, Ringen, Skilauf, Tennis, Tischtennis) Europäische Polizeimeisterschaften durch. Eine Teilnahme des DPSK muss in diesen Sportarten in jedem Einzelfall beschlossen werden.

Spitzensport und Spitzensportförderung

In den Grundpositionen des DPSK ist unter Punkt 10 Folgendes aufgeführt:

Das Deutsche Polizeisportkuratorium begrüßt Konzepte zur Förderung des Spitzensports, mit denen die Länder und der Bund durch eine berufliche Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler eine Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.

In den Erläuterungen zu den Grundpositionen geht man dazu näher ein:

10. Förderung des Spitzensports – Mission Edelmetall

Bei der Förderung des Spitzensports geht es in erster Linie darum, dass deutsche Athletinnen und Athleten bei internationalen Meisterschaften und Olympischen Spielen Top-Platzierungen belegen und damit auch auf besondere Weise Deutschland und ihr Bundesland repräsentieren.

Spitzensportlerinnen und -sportler im Kader oder einem vergleichbaren Status betreiben ihren Sport in der Regel in einem Lebensalter, in dem sich auch die Frage nach der beruflichen Zukunft stellt. Ohne die Förderung des Spitzensports sind Höchstleistungen, die einem internationalen Vergleich standhalten, kaum erreichbar. Staat und Gesellschaft stehen deshalb in einer besonderen Verantwortung. Die Förderung des Spitzensports ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Polizeiberuf eignet sich zur Integration in vorhandene und zukünftige Programme der Förderung des Spitzensports mit denen die Länder und der Bund mit einer weiteren beruflichen Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler die Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.

Der Umfang und die Rahmenbedingungen sind in jedem Bundesland bzw. beim Bund unterschiedlich geregelt. Nähere Informationen dazu finden Sie ggf. auf den jeweiligen Webportalen bzw. den hier angebotenen Links:

BUND | BAYERN | BRANDENBURG | HESSEN | THÜRINGEN | RHEINLAND-PFALZ | BADEN­-WÜRTTEMBERG | NIEDERSACHSEN | SAAR­LAND |  SACHSEN  | SACHSEN-ANHALT

Spitzensport und Spitzensportförderung

In den Grundpositionen des DPSK ist unter Punkt 10 Folgendes aufgeführt:

Das Deutsche Polizeisportkuratorium begrüßt Konzepte zur Förderung des Spitzensports, mit denen die Länder und der Bund durch eine berufliche Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler eine Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.

In den Erläuterungen zu den Grundpositionen geht man dazu näher ein:

10. Förderung des Spitzensports – Mission Edelmetall

Bei der Förderung des Spitzensports geht es in erster Linie darum, dass deutsche Athletinnen und Athleten bei internationalen Meisterschaften und Olympischen Spielen Top-Platzierungen belegen und damit auch auf besondere Weise Deutschland und ihr Bundesland repräsentieren.

Spitzensportlerinnen und -sportler im Kader oder einem vergleichbaren Status betreiben ihren Sport in der Regel in einem Lebensalter, in dem sich auch die Frage nach der beruflichen Zukunft stellt. Ohne die Förderung des Spitzensports sind Höchstleistungen, die einem internationalen Vergleich standhalten, kaum erreichbar. Staat und Gesellschaft stehen deshalb in einer besonderen Verantwortung. Die Förderung des Spitzensports ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Polizeiberuf eignet sich zur Integration in vorhandene und zukünftige Programme der Förderung des Spitzensports mit denen die Länder und der Bund mit einer weiteren beruflichen Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler die Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.

Der Umfang und die Rahmenbedingungen sind in jedem Bundesland bzw. beim Bund unterschiedlich geregelt.

Nähere Informationen dazu finden Sie ggf. auf den jeweiligen Webportalen bzw. den hier angebotenen Links:

BUND | BAYERN | BRANDENBURG | HESSEN | THÜRINGEN | RHEINLAND-PFALZ |
BADEN-WÜRTTEMBERG | NIEDERSACHSEN | SAARLAND |  SACHSEN  | SACHSEN-ANHALT

Gesundheits­management

Die Regelungen zum Dienstsport gelten für den Polizeivollzugsdienst. Grund hierfür sind die besonderen Anforderungen und Belastungen des Polizeivollzugsdienstes. Der GPS weist aber eine Schnittmenge zum Behördlichen Gesundheitsmanagement (BGM) auf. Diese Behördenstrategie richtet sich an alle Bediensteten der Polizei und ist darauf ausgerichtet, gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz – einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychischer Belastungen – vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Ohne den übergeordneten Zweck des GPS aus dem Fokus zu verlieren, nämlich die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zur lebenslangen Fitness anzuhalten und dem besonderen Berufsbild und der Einsatzfähigkeit im Polizeivollzugsdienst gerecht zu werden, können Synergien in diesem Segment auch für das BGM und umgekehrt genutzt werden.